ABGs für Kfz-Tönungsfolien

ABG D5230 für Kfz-Tönungsfolie
ABG für Kfz-Tönungsfolie

Für Folien die im deutschen Straßenverkehr eingesetzt werden, schreibt der Gesetzgeber eine Zulassung vor, die durch eine sogenannte ABG bescheinigt wird. Oft jedoch, geht diese zum Beispiel beim Fahrzeugverkauf, verloren oder wird nicht übergeben. Spätestens bei der nächsten TÜV Abnahme wird Sie aber benötigt. Da man oft nicht weiß, wer der Hersteller ist, sind die Downloads nach der Zulassungsnummer sortiert. In der Regel, sind nach den neuesten Bestimmungen, die Zulassungen auch in Österreich gültig.

Die passende bzw. gesuchte ABG, früher auch ABE genannt, ist nicht dabei? Vielleicht können wir Ihnen dennoch helfen. Senden Sie uns einfach Ihre Zulassungsnummer zu und wir suchen in unseren Archiven oder setzen uns mit den entsprechenden Stellen in Verbindung.

Sie finden die ABG Zulassungsnummer, sofern die Tönungsfolie zugelassen und vorschriftsmäßig aufgebracht wurde, in mindestens einer Scheibe. Am besten lässt Sie Nummer, die mit einer Wellenlinie beginnt, sich von innen ablesen.